Vollmasken
Vollmasken mit Rundgewinde-Anschluss (EN 148-1) für Partikelfilter, Gasfilter und Kombinationsfilter
Vollmasken Klasseneinteilung:
Klasse 1 - Vollmasken für Anwendungsbereiche mit geringer Beanspruchung
Klasse 2 - Vollmasken für normale Anwendungsbereiche
Klasse 3 - Vollmasken für spezielle Anwendungsbereiche
Höchste Anforderungen werden an Vollmasken der Klasse 3 gestellt. (Feuerwehr etc.)
Vollmasken der Klasse 2 unterscheiden sich von denen der Klasse 3 lediglich durch eine geringe Widerstandsfähigkeit (insbesondere der Sichtscheibe) gegen Wärmestrahlung.
Geringste Anforderungen werden an Vollmasken der Klasse 1 gestellt. Hier sind die Anforderungen bezüglich der Beständigkeit des Geräteanschlusses, der Bebänderung und des Ausatemventiles, der individuellen Einstellbarkeit der Bebänderung und der Flammbeständigkeit deutlich reduziert. Auch werden keine Beständigkeiten gegen Wärmestrahlung und Nichtverwendung von Bauteilen aus funkenreissenden Werkstoffen gestellt.
Grenzwerte für Vollmaske mit Filtern:
Eine Vollmaske (DIN EN 136) darf bis zum höchstens 400-fachen des Grenzwertes verwendet werden, sofern nicht schon die lt. BGR 190 (früher ZH 1/701 Tabelle 4) aufgeführten höchstzulässigen Konzentrationen überschritten wurden.
An Vollmasken der Klasse 2 und 3 mit DIN EN 148-1 dürfen Filter, die mehr als 500 g wiegen, nicht unmittelbar angeschlossen werden.
Einwegmasken FFP1, FFP2, FFP3
Auswahlregeln
| Filtermasken | Sollschutzfaktor | Auswahlregeln |
| FFP1 | 4 | gegen Feinstaub bis zum 4fachen MAK-Wertes |
| FFP2 | 10 | gegen Feinstaub bis zum 10fachen MAK/TRK-Wertes |
| FFP3 | 30 | gegen Feinstaub bis zum 30fachen MAK/TRK-Wertes |
Einwegmasken FFP1, FFP2, FFP3
| FFP1NR m . Ventil -715 | FFP2NR m. Ventil - 725 | FFP3NR m . Ventil -735 |
|
|
|
| FFP1NR -910 | FFP2NR m . Ventil - 925 | FFP3NR m . Ventil - 935 |
|
|
|






