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Unser Ziel ist es ...

... wir möchten erreichen, Ihre Mitarbeiter oder Sie selbst
so zu schützen, dass sie auch ihre Freizeit geniessen können.

In Punkto Sicherheit kennen wir keine Kompromisse !

Gesundheitsgefährdung :

Stäube, Fasern und Nebel - können Reizungen von Nasen, Rachen und der oberen Atemwege verursachen. Feine Partikel können in die Lunge eintreten und dort Gewebebeschädigungen bewirken. Zu den möglichen Gesundheitsschäden zählen: Atemnot, Asthma, Nasenkrebs (durch Hartholzstaub), Silikose und Asbestose.
Gase und Dämpfe - wie beispielsweise organische Dämpfe können nach dem Einatmen in den Blutkreislauf gelangen und irreparable Schädigungen an Leber, Nieren und Gehirn verursachen.
Schweiss- und Metallrauche - sehr feine Partikel, die die Lunge schädigen und Gesundheitsschäden wie Schweisserfieber verursachen können.

Vor der Auswahl eines Atemschutzsystemes gilt es, verschiedene wichtige Punkte zu klären:

Auswahl eines Atemschutz-Systemes



Schutzklassen für Gebläse-Atemschutzsysteme

In der EN 12941 ist der europäische Sicherheitsstand für Gebläsefiltergeräte mit einem Helm oder einer Haube definiert. In dieser Norm wird keine gesonderte Klassifizierung von Partikelnfilter (P) vorgenommen. Die Partikelfilter werden in der EN 12941 als Teil des Gesamtsystems definiert.

In der EN 12941 werden drei Schutzklassen von Komplettsystemen festgelegt (TH1, TH2, TH3).
Die Zahlen bestimmen dabei die Schutzwirkungen - in Abhängigkeit von der nach innen gerichteten Leckage (Undichtigkeit).
Die maximal zulässige Innenleckage beträgt bei der

- Schutzklasse TH1 = 10 %,
- Schutzklasse TH2 = 2 %,
- Schutzklasse TH3 = 0,2 %.

Ist ein Atemschutzgeät mit einem Gasfilter ausgerüstet, so beschreiben Kennbuchstaben und eine Farbcodierung, gegen welche Art von gasförmigen Schadstoffen das Filtermedium schützt z.B.:

A-Filter - Farbcodierung braun = gegen organische Gase und Dämpfe;
B-Filter - Farbcodierung grau = gegen anorganische Gase und Dämpfe ;
E-Filter - Farbcodierung gelb = gegen saure Gase;
K-Filter - Farbcodierung grün = gegen Ammoniak;

Die Kennzahl ( 1 oder 2 ) hinter dem Kennbuchstaben (A oder B etc.) gibt das Aufnahmevermögen (Kapazität) an, das dieses Filtermedium aufnehmen kann.
Wichtig dabei ist, dass bei Filtern, die für den Betrieb in einem Gebläseatemschutzgerät zugelassen sind, die jeweiligen Luftdurchsatzmengen des Gebläsegerätes dabei zugrunde gelegt werden, diese also wesentlich höher liegen als bei Atemschutzprodukten ohne Gebläseunterstützung.


Allgemeine Informationen :

EN-Richtlinie: Von Experten der europäischen Länder im Konsensus erstellte technische Dokumentation, die grundlegende Anforderungen und Testverfahren für die einzelnen Arbeitsschutz-Produkte festlegt.

Zulassung (CE-Zeichen): Ein auf dem Produkt oder der Verpackung angebrachtes Zeichen, das den Verbraucher signalisiert, daß dieses Produkt den grundlegenden Anforderungen der europäischen Richtlinie für das Arbeitsschutz-Produkt entspricht. Es handelt sich hierbei jedoch um keine Qualitätskennzeichnung.

Typ & Schutzstufe: Ein Symbol, das die Art des Produktes und die durch dieses Produkt erzielte Schutzstufe angibt: z. B. FFP2 - Atemschutzmaske
( filtering face piece ) gegen Feinstäube der Schutzstufe 2, wobei diese Schutzstufe eine bestimmte Filterleistung angibt.
Einsatzgrenzen: Maximale Belastung der Luft , bei der die Atemschutzmaske noch eingesetzt werden kann. Dieser Wert wird im allgemeinen als “Vielfaches der maximal zulässigen Arbeitsplatzkonzentration (MAK)” angegeben.

MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz Konzentration): Die zeitlich gewichtete mittlere Konzentration, der nahezu alle Arbeiter im Rahmen eines 8-Stunden-Tages und einer 40-Stunden-Woche wiederholt Tag für Tag ausgesetzt sein können, ohne dass Gesundheitsschäden zu erwarten sind. Dieser Wert wird gemessen für

Feinstäube in mg/m3

Gase und Dämpfe in ml/m3


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